Krebs ist in Deutschland nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache.
Das frühzeitige Erkennen verbessert die Erfolgsaussichten beziehungsweise die Möglichkeiten der Behandlung vieler Tumore.
Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an.
Ab einem Alter von 20 Jahren
Versicherte Frauen haben nun jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen
und Ausfluss)
- Inspektion des Muttermunds
- Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und
zytologische Untersuchung
- Gynäkologische Tastuntersuchung
Ab einem Alter von 30 Jahren
Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut.
Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich:
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen
der Brust)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen
(Lymphknoten)
- Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
Ab einem Alter von 35 Jahren
Frauen ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.
Das bedeutet: Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:
- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab einem Alter von 50 Jahren bis zum Alter von 69 Jahren
Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening
Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wurde 2002 auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. Daher erhält jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine persönliche Einladung zur Mammographie.
Die Kosten dieser Röntgenuntersuchung übernimmt die AOK für ihre Versicherten. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist, wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, von der Praxisgebühr ausgenommen.
Ab einem Alter von 55 Jahren
Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)
Ab einem Alter von 35 Jahren
Männer ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.
Das bedeutet:
Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers
Ab einem Alter von 45 Jahren
Zudem haben Männer jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane.
Dazu zählt:
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden
und möglichen Störungen)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Tastuntersuchung der Prostata
- Abtasten der regionären Lymphknoten
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs.
Dies umfasst:
- Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab einem Alter von 55 Jahren
Früherkennung von Darmkrebserkrankungen
Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen.
Jüngere Versicherte sollen sich einmalig ärztlich über diese Krebs-Vorsorgeuntersuchungen beraten lassen, um im Falle einer späteren chronischen Erkrankung nur Zuzahlungen bis zu ein Prozent ihres Haushaltseinkommens leisten zu müssen.
Die Beratung muss spätestens zwei Jahre nach Beginn der jeweiligen Anspruchsberechtigung auf die Vorsorgeuntersuchung – bei Frauen ab 20 Jahren, bei Männern ab 45 Jahren – erfolgen und wird in einem Präventionspass dokumentiert.
Wird die ärztliche Beratung nicht wahrgenommen, gilt auch für mögliche spätere Zuzahlungen die allgemeine Belastungsobergrenze von zwei Prozent des Einkommens.
Die Neuerung betrifft
- alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden
- alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.
Ausgenommen sind Versicherte, die psychisch krank, zu mehr als 60 Prozent schwerbehindert oder in Pflegestufe II oder III sind.
Organ | Ab wann? |
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Brust | 20. Lebensjahr |
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Gebärmutterhals | 20. Lebensjahr |
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Darm | 45. Lebensjahr |
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Prostata | 45. Lebensjahr |
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Haut | 30. Lebensjahr |
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